Neben Spenden gibt es weitere Möglichkeiten uns zu unterstützen:
- Zustiftungen in das Stiftungsvermögen
- Vermögensübertragungen
- Sachspenden
Bei Spenden an steuerbegünstigte Stiftungen sind im Jahr 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar. Bei Unternehmen 4 Prozent der gesamten Umsätze und der im laufenden Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Zustiftungen können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000,00 Euro abgezogen werden. Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner den Abzugsbetrag in Anspruch nehmen. Kapitalgesellschaften haben diese Abzugsmöglichkeiten nicht, Einzelunternehmer*innen und Personengesellschaften nur bei der Gewerbesteuer.
Übertragungen von Vermögen an gemeinnützige Stiftungen sind von der Schenkungs-, bzw Erbschaftssteuer befreit. Bei Spenden an die Udo Lindenberg Stiftung über 20,00 Euro bekommen Sie von uns eine Spendenquittung. Für Sachspenden stellen wir diese über den entsprechende Wert aus.
Ansprechpartner für weitere Informationen:
Arno Köster
arnokoester@udo-lindenberg-stiftung.de
Katrin Zauner
katrin.zauner@skpfcw.de