
Ansprech-Partnerin für Fundraising für die Udo Lindenberg Stiftung:
Saskia Hildebrandt – saskia.hildebrandt@sh-m.de – +49 175 9252610
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Um uns zu unterstützen, überweisen Sie die Spendensumme an folgende Bankverbindung:
Udo Lindenberg Stiftung
Sparkasse Pforzheim Calw
IBAN | DE31 6665 0085 0000 0544 45
BIC | PZHSDE66
Möchten Sie zielgerichtet für unsere Projekte spenden, schreiben Sie bitte „Panikpreis“ oder „Hinterm Horizont macht Schule“ in den Verwendungszweck.
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Neben Spenden gibt es weitere Möglichkeiten uns zu unterstützen:
Bei Spenden an steuerbegünstigte Stiftungen sind im Jahr 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar. Bei Unternehmen 4 Prozent der gesamten Umsätze und der im laufenden Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Zustiftungen können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000,00 Euro abgezogen werden. Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner den Abzugsbetrag in Anspruch nehmen. Kapitalgesellschaften haben diese Abzugsmöglichkeiten nicht, Einzelunternehmer*innen und Personengesellschaften nur bei der Gewerbesteuer.
Übertragungen von Vermögen an gemeinnützige Stiftungen sind von der Schenkungs-, bzw Erbschaftssteuer befreit. Bei Spenden an die Udo Lindenberg Stiftung über 20,00 Euro bekommen Sie von uns eine Spendenquittung. Für Sachspenden stellen wir diese über den entsprechende Wert aus.
Ansprechpartner für weitere Informationen:
Katrin Zauner
katrin.zauner@skpfcw.de
Fragen zu Stiftungs-Projekten, Öffentlichkeitsarbeit und Social Media:
Neben Spenden gibt es weitere Möglichkeiten uns zu unterstützen:
Bei Spenden an steuerbegünstigte Stiftungen sind im Jahr 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar. Bei Unternehmen 4 Prozent der gesamten Umsätze und der im laufenden Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Zustiftungen können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000,00 Euro abgezogen werden. Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner den Abzugsbetrag in Anspruch nehmen. Kapitalgesellschaften haben diese Abzugsmöglichkeiten nicht, Einzelunternehmer*innen und Personengesellschaften nur bei der Gewerbesteuer.
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